Informationen zu den für meine Praxis ab 01. Oktober 2022 gültigen Corona-Schutzmaßnahmen
Liebe Patienten,
gemäß dem ab 24.09.2022 in Kraft tretenden “Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19” ergeben sich folgende für die Praxis relevanten Änderungen:
Patienten dürfen vom 01.10.2022 bis zum 07. 04.2023 Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, also auch Osteopathiepraxen, nur betreten, “wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.”
Für Therapeuten und Mitarbeiter gilt diese Regelung nicht.
Weitere Informationen
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Osteopath
Christian Hurtig